RAe

RechtsAnwalt Dr. Michael Schneider

FachAnwalt für Bau- und Architektenrecht

FachAnwalt für Strafrecht

Abitur am Ludwigsgymnasium in Straubing.

Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg mit Abschluß des ersten Juristischen Staatsexamens.

Im Anschluß an die Refenendarzeit Abschluß des zweiten Juristischen Staatsexamens in München.

Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades an der juristischen Fakultät der Universität Regensburg.

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft seit 1991.

Im Jahre 1992 Mitbegründer und Sozius der Rechtsanwaltskanzlei Markl, Dr. Schneider, Dr. Maier.

Seit 30.01.1999 befugt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen.

Seit 12.12.2009 befugt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" zu führen.

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV

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sowie in der Arbeitsgemeinschaft Baurecht des DAV.

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Seit vielen Jahren auch als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig.